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   BAG, 19.12.1958 - 2 AZR 141/58   

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https://dejure.org/1958,1217
BAG, 19.12.1958 - 2 AZR 141/58 (https://dejure.org/1958,1217)
BAG, Entscheidung vom 19.12.1958 - 2 AZR 141/58 (https://dejure.org/1958,1217)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 1958 - 2 AZR 141/58 (https://dejure.org/1958,1217)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablauf einer tariflichen Ausschlußfrist - Arglist - Besonderheiten des einzelnen Falles - Übergabe der Urlaubskarte - Kleben der Urlaubsmarken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 7, 160
  • NJW 1959, 453 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 20.12.1958 - 2 AZR 336/56

    Bauunternehmer - Ungerechtfertigte Bereicherung - Urlaubsgeld - Bare Auszahlung -

    Auszug aus BAG, 19.12.1958 - 2 AZR 141/58
    Ferner wird das Landesarbeitsgericht, gegebenenfalls auch auf die angebliche Gegenforderung der Beklagten, aber unter Anwendung der Entscheidung des Senats vom gleichen Tage in 2 AZR 336/56 einzugehen haben.
  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 62/56

    Anwendungsbereich des § 61 Abs. 4 Satz 1 ArbGG

    Auszug aus BAG, 19.12.1958 - 2 AZR 141/58
    Schließlich wird das Landesarbeitsgericht die Entscheidung des Senates vom 23. Januar 1958 - 2 AZR 62/56 - (BAG 5, 75) zu beachten haben, soweit es dem Herausgabeanspruch der Kläger stattgibt.
  • BAG, 23.03.1982 - 3 AZR 637/79

    Provisionen / Mehrwertsteuer - Verzicht und Auskunftsansprüche

    Das hat zur Folge, daß ein verfallener Anspruch so zu erfüllen ist, als sei er nicht erloschen (z. B. BAG 2, 315 (316, 317) = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 4, 59 (63) = AP Nr. 1 zu § 817 BGB; BAG 7, 160 (164) = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Urlaubskarten; BAG 13, 57 (61, 62) = AP Nr. 28 zu § 4 TVG Ausschlußfristen (zu III der Gründe); BAG 14, 140 (145, 146) = AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG; BAG 24, 84 (90) = AP Nr. 2 zu § 6 LohnFG).
  • BAG, 26.08.1960 - 1 AZR 425/58

    Ausschlußfrist - Fortgeltende Tarifordnung - Ansprüche auf Mehrarbeitsvergütung

    aa) Das Bundesarbeitsgericht hat diese Hrage bisher nicht entschieden, sondern im Halle eines Urlaubsanspruchs (vgl, BAG 7, 160) und eines Anspruchs auf Krankengeldzuschuß nach dem Arbeiterkrankheitsgesetz (vgl, Urt vom 7» Juli I960 - 2 AZR 580/58 - in BB I960, 940, 941 = Betr, I960, 984) offengelassen,.
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